Landgericht Köln

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Gerichtsbezirk

Örtliche Zuständigkeit des Landgerichts Köln
Landgericht Köln mit Bezirken

 

Der Landgerichtsbezirk Köln umfasst neben den Gebieten der Städte Köln und Leverkusen den Erftkreis, den Rheinisch-Bergischen Kreis sowie den nördlichen Teil des Oberbergischen Kreises mitsamt der zugehörigen Städte und Gemeinden.

Der Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Köln umfasst 8 Amtsgerichte zu denen gehören die Amtsgerichte Bergheim, Bergisch Gladbach, Brühl, Gummersbach, Kerpen, Leverkusen, Wermelskirchen und Wipperfürth und die dort ansässigen Bewährungshilfen. Das Amtsgericht Köln ist räumlich ebenfalls vom Landgerichtsbezirk Köln umfaßt, untersteht als Präsidialgericht jedoch unmittelbar der Dienstaufsicht des Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln.

Das Landgericht Köln gehört zum Bezirk des Oberlandesgerichts Köln externer Link, öffnet neues Browserfenster.

Für den Landgerichtsbezirk Köln ist die Staatsanwaltschaft Köln externer Link, öffnet neues Browserfenster zuständig.

 

 

Die Gerichte im Landgerichtsbezirk Köln mit den dazugehörigen Städten und Gemeinden


 

© Der Präsident des Landgerichts Köln 2012