InhaltGerichtsbezirkÖrtliche Zuständigkeit des Landgerichts Köln
Der Landgerichtsbezirk Köln umfasst neben den Gebieten der Städte Köln und Leverkusen den Erftkreis, den Rheinisch-Bergischen Kreis sowie den nördlichen Teil des Oberbergischen Kreises mitsamt der zugehörigen Städte und Gemeinden.
Die Gerichte im Landgerichtsbezirk Köln mit den dazugehörigen Städten und Gemeinden |
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