Die Landgerichte gehören zur "ordentlichen" Gerichtsbarkeit. Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz sind Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit sachlich zuständig für die Entscheidungen von Zivilstreitigkeiten und Strafverfahren.
Die Kammern des Landgerichts Köln befinden sich unter dem Menüpunkt Geschäftsverteilung.