Die richterlichen Geschäfte des Landgerichts werden bearbeitet von
38 Zivilkammern und 1 Hilfszivilkammer (Kammern 1-38);
einer Kammer für Baulandsachen (Kammer 65);
einer Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen (Kammer 171);
11 Kammern für Handelssachen (Kammern 81-91);
11 großen Strafkammern (Kammern 101-111);
davon 6 zugleich Kammern für Bußgeldsachen und 3 zugleich große Jugendkammern,
7 kleinen Strafkammern (Kammern 151-156);
einer Strafvollstreckungskammer (Kammer StVK).
Jeder dieser Spruchkörper bildet eine Kammer. Anhand der ersten Zahl des Aktenzeichens eines Verfahrens können Sie erkennen, welche Kammer die Sache bearbeitet.