InhaltGemeinnützige EinrichtungenGemeinnützige Einrichtungen, die als Empfänger von Geldauflagen in Betracht kommen, werden für den gesamten Bereich der Justiz in einer landesweit einheitlichen Datenbank erfasst.
Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Generalstaatsanwalt in Düsseldorf beauftragt, ein landesweit gültiges, zentrales Verzeichnis der registrierten gemeinnützigen Einrichtungen aufzubauen und ein neues Online-Anmeldeverfahren einzuführen. http://www.justiz.nrw.de/WebPortal/BS/formulare/gemeinnuetzige/index.php Dort finden Sie auch umfassende Hinweise zu den Voraussetzungen und dem Ablauf des Verfahrens.
Hinweis für gemeinnützige Einrichtungen, die in der bisherigen Datenbank erfasst sind: Die bestehende Datenbank der Geldauflagenempfänger bleibt bis zum endgültigen Abschluss der Umstellungsarbeiten in Betrieb. Die bereits registrierten Einrichtungen werden durch die Zentralstelle mit einem entsprechenden Rundschreiben zur Neuanmeldung aufgefordert. Sollten Sie noch einen Antrag bei den Land- und Oberlandesgerichten auf Aufnahme in die bestehende Datenbank gestellt haben, wird dieser unter Hinweis auf das neue Verfahren zurückgewiesen werden.
Für Rückfragen steht Ihnen die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf (Telefon: 0211 90160; Internet: www.gsta-duesseldorf.nrw.de) zur Verfügung.
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