Landgericht Köln

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Führungsaufsicht

In Nordrhein-Westfalen ist jedem Landgericht eine Führungsaufsichtsstelle zugeordnet, die unter der Leitung eines Richters oder einer Richterin steht.
 

Aufgabe der Führungsaufsicht, einer seit 1975 bestehenden Maßregel der Besserung und Sicherung (vgl. §§ 68 ff. StGB), ist es, auch Tätern mit schlechter Sozialprognose und solchen aus dem Bereich der Schwerkriminalität nach vollständiger Strafverbüßung oder im Zusammenhang mit einer freiheitsentziehenden Maßregel eine Lebenshilfe, vor allem für den Übergang von der Freiheitsentziehung in die Freiheit zu geben und sie dabei zu führen und zu überwachen.

In der Führungsaufsichtsstelle bei dem Landgericht Köln sind Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz aus dem Fachbereich Führungsaufsicht tätig, die zugleich als Bewährungshelferin bzw. Bewährungshelfer für den Probanden vom Gericht bestellt sind. Sie betreuen den Probanden und überwachen die Einhaltung der diesem vom Gericht aufgegebenen Auflagen und Weisungen.

Am 31.12.2007 wurden im Landgerichtsbezirk Köln 490 Führungsaufsichten geführt, darunter befanden sich 18 weibliche Probanden sowie 37 Personen, die nach dem Jugendgerichtsgesetz verurteilt worden waren. Vergleichszahlen für den Stichtag 31.12.2003: 495  Führungsaufsichten, 17 weibliche Probanden, 44 nach dem Jugendgerichtsgesetz verurteilte Probanden.

Der Führungsaufsichtsstelle bei dem Landgericht Köln hat seinen Sitz in der

Apostelnstraße 13
50667 Köln

Telefon: 0221 20238-0
Fax: 0221 20238-100

 


 

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