Die Bewährungshilfe ist ein Fachbereich des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz.
Die Bewährungshilfe ist ein Fachbereich des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz. Bewährungshelferinnen und -helfer sind Diplom-Sozialarbeiter beziehungsweise Diplom-Sozialpädagogen im gehobenen Justizdienst.
Im Bezirk des Landgerichts Köln betreuen derzeit 76 Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer circa 4580 Personen (Probanden), deren Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde (Stand: November 2008).
Strafaussetzung zur Bewährung ist kein Freispruch, sondern die Chance, durch aktive Mitarbeit und ein straffreies Leben innerhalb der Bewährungszeit - 2 bis 5 Jahre - die Verbüßung der Haftstrafe zu vermeiden.
Bewährungshilfe umfasst zum einen psychosoziale Beratung, die Erarbeitung von Lösungen für die verschiedensten Problemlagen des alltäglichen Lebens sowie lebenspraktische Hilfen.
Ziel ist die langfristige Resozialisierung und Integration.
Neben der Hilfe steht aber auch die Überwachung der Einhaltung der Bewährungsauflagen (straffreie Führung, Täter-Opfer-Ausgleich, Antiaggressivitätstraining, Therapie, Schadenswiedergutmachung und vieles mehr) im Mittelpunkt.